Sekundarschule Elgg

Hegnauer-Hauser-Legat

Ein Fonds zur Unterstützung von Aus- und Weiterbildung

Die Sekundarschulgemeinde Elgg verwaltet unter der Bezeichnung Hegnauer-Hauser-Legat ein 1836 errichtetes Sondervermögen zur Unterstützung Jugendlicher und Erwachsener, die sich einem Beruf oder einer Kunst widmen wollen und wegen geringem Lehrlingslohn oder hohem Schulgeld auf finanzielle Hilfe angewiesen sind.

Gemäss den Stiftungsstatuten dürfen Gelder unter die Antragstellerinnen und Antragsteller verteilt werden, die allesamt im Einzugsgebiet der Sekundarschulgemeinde Elgg Wohnsitz haben müssen. Die Verwaltung dieses Fonds und der Entscheid über die Unterstützungsbeiträge liegen in den Händen einer Kommission der Sekundarschulpflege, deren Vorsitz eine Pfarrperson aus Elgg hat.

Wenn Sie für sich oder für Ihre in Ausbildung stehenden Kinder Antrag auf Unterstützung stellen wollen, dann beachten Sie bitte das Inserat in der Elgger Zeitung. Es erklärt den Zweck des Legats, führt die einzureichenden Unterlagen auf, setzt den Termin zur Eingabe fest und gibt die Adresse der Pfarrperson an, an welche die Unterlagen gesendet werden können.

Einzureichende Unterlagen bis zum 7. August:
  • Begleitbrief mit Unterstützungsantrag
  • Angaben über die Ausbildung
  • Schul- bzw. Lehrvertrag
  • Zeugnisse der laufenden oder zuletzt abgeschlossenen Ausbildung
  • Angaben über den Lehrlingslohn
  • Angaben über das Schulgeld
  • Kostenaufstellung (Bücher, Essen, Transporte etc.)
  • Aktuelle Steuerrechnung (die eigene oder die der Unterhaltspflichtigen)

Gesuche sind schriftlich zu richten an:
Reformierte Kirche Eulachtal
Johanna Breidenbach, Pfarrerin
Florahof 12
8353 Elgg
Tel.tel: +4152 550 25 11

An der im September stattfindenden Sitzung werden die gesammelten Anträge in der Kommission besprochen und die Unterstützungsbeiträge beschlossen.

Beachten Sie bitte, dass Beiträge jeweils für ein Ausbildungsjahr ausgerichtet werden. Die Fortsetzung der Unterstützung erfordert einen neuen Antrag. Die bewilligten Beträge verfallen, wenn sie nicht bis Ende Mai des folgenden Jahres angefordert werden, danach muss ein neues Gesuch eingereicht werden.

Im Namen der Legatskommission
Johanna Breidenbach, Pfarrerin