Sekundarschule Elgg

Absenzen
Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer schulpflichtigen Kinder verantwortlich und haben jedes Fernbleiben vom Unterricht – auch von Wahlfach- und fakultativen Stunden – gegenüber der Lehrperson zu begründen.

Der Grund eines nicht voraussehbaren Unterrichtsversäumnisses ist der Lehrperson bei Wiederaufnahme des Unterrichts umgehend schriftlich, mittels Kontaktheft, mitzuteilen.

Die Regelung von Absenzen, Jokertagen, Dispensationsgesuchen und Schnuppertagen finden Sie im Kontaktheft, welches jede Schülerin und jeder Schüler besitzt.