Sekundarschule Elgg

Neue Freiheit - und die Schule?

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte

Seit gestern Abend sehe ich mich als Schulleiter betreffend die Umsetzung der Corona Massnahmen in der Zwickmühle:

Der Bund gibt die allgemeine Aufhebung der Maskenpflicht für die ganze Schweiz bekannt. Ausgenommen sind Gesundheitsbereiche und der ÖV. Kein Wort über die Schulen, da diese in die Zuständigkeit der Kantone gehören. Der Kanton Zürich hat am 18. Januar 22 die geltenden Corona Massnahmen bis zum 27. Februar 22 verlängert. Dazu gehört auch die Maskenpflicht in den Schulen. Darüber, ob diese Verlängerung nach den Lockerungen durch den Bund weiterhin gilt oder angepasst wird, schweigt sich der Kanton Zürich bis jetzt aus.

Ob die Regierung die Erwartung hat, dass die Schulleitungen die Maskenpflicht an den Schulen weiterhin konsequent durchsetzen sollen, ist mir nicht klar. Bis ich eindeutige Informationen erhalte, habe ich für unsere Schule folgendes entschieden:
  • Die Lehrpersonen und die Jugendlichen halten sich nach wie vor an die geltenden allgemeinen Hygienevorschriften.
  • Das Tragen einer Maske wird empfohlen. Zu bedenken ist, dass immer noch mindestens 5 Tage Isolation auszusitzen sind, wenn man sich mit Corona ansteckt.

Das Ziel ist nach wie vor das gleiche: Wir wollen Schule vor Ort durchführen können und gesund bleiben. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung von zu Hause aus.

Freundliche Grüsse
Die Schulleitung