Sekundarschule Elgg

Aktuelle Elterninformation vom Dienstag, 2.6.20

Liebe Eltern


Unterricht ab dem Montag, 8. Juni 2020

Ab Montag, 8. Juni 20, findet gemäss Mitteilung des Volksschulamtes des Kantons Zürich der Unterricht wieder in Ganzklassen gemäss Stundenplan statt. Dies gilt auch für die Wahl- und Freifächer und für Kurse (z.B. Tastaturschreiben).

Bitte teilen Sie Ihren Jugendlichen mit: Bei Schulstart am Montagmorgen keine Umarmungen, keine Küsschen und kein Händeschütteln. Auch die Jugendlichen sollen unter sich nach Möglichkeit Distanz wahren!


Die Klassenlehrpersonen werden das Verhalten in der Schule am ersten Schultag mit den Jugendlichen ausführlich besprechen.

Massnahmen

Die vom Bund definierten COVID-19-Grundprinzipien für die obligatorischen Schulen und das Schutzkonzept des Kantons Zürich für die Volksschulen gelten weiterhin. Dies bedeutet:
  • Die Abstandregeln unter erwachsenen Personen und wenn immer möglich zwischen Erwachsenen und Kindern sind weiterhin einzuhalten.
  • Die Verhaltens- und Hygieneregeln gelten weiterhin (kein Händeschütteln, Hände-, Gegenstands- und Oberflächenhygiene, Unterrichtsräume mindestens nach jeder Lektion lüften).
  • Mittagstisch: Keine Selbstbedienung, keine Selbstbedienung beim Besteck, Schutzvorrichtung für die Essensausgabe für das bedienende Personal
  • Das Verbot von klassenübergreifenden Veranstaltungen, Klassenlagern und Exkursionen behält bis auf Weiteres Gültigkeit.

Die Schule nimmt die präventiven Massnahmen sehr ernst. Das Einhalten zeigt eine verantwortungsvolle Haltung gegenüber sich selbst und anderen Menschen. COVID-19 ist leicht übertragbar und kann eine ernstzunehmende Krankheit auslösen. Erste Erkenntnisse festigen sich erst und Krankheitsverläufe können nach den Erfahrungen von behandelnden Ärzten sehr schwerwiegend sein. Ansteckungen erfolgen immer noch täglich in der Schweiz, wenn auch in einem tiefen zweistelligen Bereich.

Fragen

Rund um COVID-19 gibt es eine ganze Menge praktischer Fragen. Das Volksschulamt nimmt zu vielen Fragen Stellung. Sie finden die Fragen und Antworten unter folgendem Link:

bi.zh.ch/internet/bildungsdirektion/de/themen/coronavirus-informationen-fuer-die-schulen.htmlAchtung Link öffnet sich in einem neuen Fenster

Bei Unsicherheiten dürfen Sie sich gerne an die Schulleitung wenden, um offene Fragen zu besprechen.

Zu Jugendlichen, die mit gefährdeten Personen im gleichen Haushalt leben

Das Volksschulamt und das BAG schreiben:

Da Kinder eher schlechte Überträger sind, ist das Risiko einer Ansteckung der Eltern durch das Kind bei Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts nicht höher als jetzt. Die Kinder sollen wie alle andern zur Schule; die Umsetzung des BAG-Schutzkonzeptes ist auch für sie ausreichend. Wenn Vorsichtsmassnahmen getroffen werden müssen, dann im betroffenen Elternhaus. Gegebenenfalls muss sich der Risiko-Elternteil isolieren oder spezielle Schutzmassnahmen ergreifen.

Das BAG hält dazu fest: Grundsätzlich sollen diese Kinder zur Schule gehen können. Für diese Situationen müssen die Schulen individuelle Lösungen auch gemäss Personalrecht finden. Der enge Kontakt unter häuslichen Bedingungen ist für die Übertragung anders einzuschätzen als der Kontakt im schulischen Setting. Ebenfalls sollte die Einschätzung des behandelnden Arztes berücksichtigt werden und ggf. individuelle Schutzlösungen zu Hause gefunden werden.“

Zu den Lehrpersonen

Das Volksschulamt informiert: Allen Lehrpersonen ist es erlaubt zu unterrichten. Wenn eine Lehrperson zur Risikogruppe gehört, kann sie bei der Schulleitung beantragen, dass sie keinen Präsenzunterricht erteilen muss. Bis jetzt ist kein solcher Antrag bei der Schulleitung eingegangen. Die Schulleitung würde Sie informieren.

Freundliche Grüsse

Reto Scheuermeier, Schulleiter